Politik
Am 17.05.2009 hat sich das Schweizervolk mit 67% ganz klar über den neuen Verfassungsartikel 118a “Komplementärmedizin” ausgesprochen.
Die Kernforderungen der Eidgenössischen Abstimmung “Ja, zur Komplementärmedizin” sind:
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Förderung der integrativen Medizin von Schul- und Komplementärmedizin
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Aufnahme ärztlicher Richtungen der Komplementärmedizin in die Grundversicherung und in die weiteren Sozialversicherungen
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Förderung von Lehre und Forschung
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Schaffung nationaler Diplome und kantonalen Berufszulassungen für nichtärztliche Therapeuten
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Sicherstellung der Heilmittelvielfalt
Die “Foederatio Phytotherapica Helvetica - FPTH” setzt sich für die Belangen und die Berücksichtigung der Komplementär- und Alternativmedizin im Schweizerischen Gesundheitswesen ein. Mit dem Ziel die Umsetzung, der mit dem Artikel 118a “Komplementärmedizin” der Bundesverfassung verbundenen Kernforderungen, zu fördern und zu unterstützen.
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Bulletin OdA AM 10.2013
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Bulletin OdA AM 11.2013
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Bulletin Dakomed
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Medienmitteilung Bundesrat 13.05.2015